Dürfen Ausländer in China Drohnen fliegen? Die aktuelle Gesetzeslage
China bietet mit seinen karstigen Bergformationen, futuristischen Skylines und historischen Tempeln einige der spektakulärsten Motive für Luftaufnahmen weltweit. Als Heimatland von Marktführer DJI ist die Drohnennutzung im Land weit verbreitet. Die erfreuliche Nachricht für Reisende: Auch ausländische Touristen dürfen in China Drohnen zu Freizeitzwecken fliegen.
Allerdings unterliegt der Luftraum strengen staatlichen Regulierungen der Zivilluftfahrtbehörde CAAC. Wer ohne Registrierung fliegt oder Sperrzonen missachtet, riskiert empfindliche Geldstrafen und die Beschlagnahme des Fluggeräts.
Die zwingende UOM-Echtnamen-Registrierung mit ausländischem Reisepass
Seit Anfang 2024 gilt in ganz China eine uneingeschränkte Echtnamen-Registrierungspflicht für alle zivilen unbemannten Luftfahrzeuge (UAV). Dies gilt auch für leichte Drohnen unter 250 Gramm (wie DJI Mini 4 Pro). Die Registrierung erfolgt online über das offizielle CAAC UOM-Portal (uom.caac.gov.cn).

Internationale Reisende wählen auf der Website die Registrierung für ausländische Staatsbürger aus und laden ein Foto ihrer Reisepass-Datenseite sowie die Seriennummer der Drohne hoch. Nach erfolgreicher Bestätigung generiert das System einen QR-Code, den Sie ausdrucken und sichtbar auf das Drohnengenäuse kleben müssen.
Flugverbotszonen (No-Fly Zones): Wo das Fliegen strengstens verboten ist
In bestimmten Gebieten herrscht in China absolutes Flugverbot. Dazu gehören vor allem: Das gesamte Stadtgebiet von Peking innerhalb des 6. Rings (einschließlich Verbotene Stadt und Tiananmen-Platz), ein Radius von 10 bis 15 Kilometern um alle Verkehrsflughäfen, militärische Anlagen, Regierungsgebäude und Grenzregionen.
Auch an vielen stark besuchten Touristen-Hotspots (wie der Chinesischen Mauer bei Badaling oder dem Bund in Shanghai) ist das Aufsteigenlassen von Drohnen aus Sicherheits- und Menschenansammlungsgründen untersagt und wird durch Signalstörsender (Jammer) aktiv unterbunden.
Fliegen in der Praxis: DJI Fly App, Geo-Fencing und Höhenbegrenzungen
In erlaubten Freiflugzonen dürfen Drohnen bis zu einer maximalen Höhe von 120 Metern über Grund betrieben werden, wobei das Fluggerät stets in direkter Sichtlinie (VLOS) bleiben muss. Die offizielle DJI Fly App ist in China mit präzisen Geo-Fencing-Karten ausgestattet, die Warnzonen und Flugbeschränkungen automatisch anzeigen.

Respektieren Sie stets die Privatsphäre der Einheimischen und überfliegen Sie niemals dicht gedrängte Menschenmengen oder offene Tempelanlagen während religiöser Zeremonien.
Transport und Sicherheitskontrollen: Drohnen im Flugzeug und Hochgeschwindigkeitszug
Beim Reisen innerhalb Chinas ist der Transport der Drohne unkompliziert, erfordert aber die Einhaltung wichtiger Akku-Sicherheitsregeln. Im Flugzeug müssen die Drohnen-Akkus (Lithium-Ionen) zwingend im Handgepäck mitgeführt werden und dürfen keinesfalls in den Aufgabe-Koffer.
In chinesischen Hochgeschwindigkeitszügen dürfen Drohnen und Akkus im normalen Reisegepäck mitgenommen werden, sofern die Gesamtkapazität der einzelnen Akkus 100 Wh nicht überschreitet. Bewahren Sie die Akkus zum Schutz vor Kurzschlüssen in feuerfesten LiPo-Taschen oder im Original-Ladehub auf.
